Das Bosman-Urteil von 1995 hat die Europäische Union auf eine Bühne gezogen, auf der sie anfangs gar nicht spielen wollte: den Sport. Seitdem hat der Europäische Gerichtshof durch seine Entscheidungen die EU-Sportlandschaft mehr geprägt als jede politische Erklärung aus Brüssel. Doch welche Rolle spielt die Sportpolitik in der EU wirklich – und wie weit reichen die Kompetenzen der Union tatsächlich?
Von der rechtlichen Leerstelle zur europäischen Zuständigkeit im Sport
Lange Zeit existierte keine rechtliche Grundlage für eine EU-Sportpolitik. Das klingt paradox, wenn man bedenkt, dass Millionen Europäer täglich Sport treiben und der Profisport Milliardenumsätze generiert. Doch genau so war es: Bis 2009 füllte nicht die Politik, sondern die Rechtsprechung dieses Vakuum. Auch angrenzende Bereiche wie Sportwetten Österreich legal zeigen, wie wichtig klare gesetzliche Rahmenbedingungen im europäischen Sportumfeld sind.
Die historische Entwicklung lässt sich in klaren Etappen nachzeichnen. Der Adonnino-Bericht von 1985 und der Larive-Bericht des Europäischen Parlaments von 1988 erkannten den Sport erstmals als Integrationsmittel und Wirtschaftsfaktor. 1991 gründete die Europäische Kommission das Europäische Sportforum, eine Austauschplattform für staatliche und nichtstaatliche Akteure. Der Pack-Bericht von 1997 forderte dann explizit, Sport im europäischen Vertragswerk zu verankern. Die Verträge von Amsterdam (1997) und Nizza (2000) erwähnten den Sport – aber nur unverbindlich.
Der eigentliche Wendepunkt kam mit dem Vertrag von Lissabon 2009. Artikel 165 AEU-Vertrag gab der EU erstmals echte Kompetenzen im Sportbereich. Doch Vorsicht: Diese Kompetenzen sind bewusst begrenzt. Gemäß Artikel 6 AEU-Vertrag beschränken sie sich auf Koordinierungs-, Förderungs- und Unterstützungsfunktionen. Eine Harmonisierung nationaler Sportgesetze bleibt ausgeschlossen. Die Hauptzuständigkeit liegt weiterhin bei den Mitgliedstaaten – und der neue Sportartikel setzt Binnenmarkt- oder Wettbewerbsrecht keinesfalls außer Kraft.
Konkrete EU-Maßnahmen: Finanzierung, Doping und soziale Dimension
Was tut die EU konkret mit ihren Sportkompetenzen? Meiner Einschätzung nach: weniger als viele erwarten, aber mehr als oft wahrgenommen wird. Am 8. November 2011 vergab die EU-Kommission Zuschüsse zwischen 125.000 und 200.000 Euro an zwölf transnationale Projekte – für basisorientierte Kampagnen zur Förderung körperlicher Bewegung, sozialer Eingliederung und Dopingbekämpfung. Das ist symbolisch wichtig, finanziell aber bescheiden.
Dass es für 2012 und 2013 kein EU-Sportförderprogramm geben würde, stand bereits im Dezember 2010 fest – schlicht wegen fehlender Haushaltsmittel. Das EOC EU-Büro reagierte mit einem Positionspapier, das von zahlreichen Sportverbänden mitgetragen wurde. Praktisch bedeutete dies zu regulieren oder nationale Sportinfrastrukturen zu finanzieren blieb Ländersache – die EU spielte allenfalls eine flankierende Rolle.
Die Arbeitspläne für den Sport 2014–17 und 2017–20 definierten klare Schwerpunkte:
- Bekämpfung von Doping und Spielmanipulation
- Soziale Inklusion, insbesondere von Migranten
- Förderung von Frauen in Führungspositionen im Sport
- Ehrenamt und Freiwilligentätigkeit
- Nachhaltige und transparente Sportfinanzierung
- Kampf gegen Rassismus im Sport
Auf der Ratssitzung vom 20. Mai 2011 stimmten die Sportminister der Mitgliedstaaten einem Arbeitsplan zu, der neun Maßnahmen entlang drei Prioritäten beschrieb. Sechs Expertengruppen wurden für drei Jahre bis 2014 berufen. Der Rahmen existiert also – ob der politische Wille folgt, ist eine andere Frage.
Der EuGH als eigentlicher Motor der europäischen Sportpolitik
Frankly gesagt: Nicht Brüsseler Bürokratie, sondern Richtersprüche aus Luxemburg haben den europäischen Sport am stärksten geprägt. Das Bosman-Urteil 1995 revolutionierte den Transfermarkt. Die ISU-Affäre – zwei niederländische Eisschnellläufer klagten gegen ein faktisches lebenslanges Startverbot bei nicht-genehmigten Wettbewerben – endete mit einer EuGH-Entscheidung gegen den Weltverband wegen Verstoß gegen EU-Wettbewerbsrecht.
Der spektakulärste Fall war die geplante Super League im April 2021: Zwölf Top-Clubs aus England, Spanien und Italien wollten eine geschlossene Eliteliga gründen. Das Projekt scheiterte schnell. Der EuGH stellte aber klar, dass die UEFA ihr Monopol nicht nutzen darf, um solche Initiativen schlicht zu verbieten. Folker Hellmund, der das Brüsseler Büro des Europäischen Olympischen Komitees leitet und den Deutschen Olympischen Sportbund auf EU-Ebene vertritt, analysiert: Das Urteil habe die Möglichkeit offengelassen, die Monopolstruktur fortzusetzen – aber der Druck auf Verbände, neue Governance-Strukturen einzuführen, sei real gestiegen.
Albrecht Sonntag, Professor für Europa-Studien an der ESSCAR Management Schule in Angers, bringt es auf den Punkt: Die EU-Institutionen seien lange hin und hergerissen zwischen dem Schutz des Marktes und der Bewahrung der soziokulturellen Funktion des Sports. Diese Spannung bleibt ungelöst. Künftig werden vermutlich mehr Verbände vor dem EuGH nachweisen müssen, dass wettbewerbsbeschränkende Regelungen allen Akteuren Vorteile bringen. Wer die Sportpolitik der EU verstehen will, muss deshalb vor allem die Gerichtsurteile lesen – nicht die Parteiprogramme, in denen Sport ohnehin kaum vorkommt, wie das Beispiel der Europawahl 2024 deutlich gezeigt hat.


